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   BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84   

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https://dejure.org/1985,8397
BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84 (https://dejure.org/1985,8397)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1985 - 11a RA 39/84 (https://dejure.org/1985,8397)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 39/84 (https://dejure.org/1985,8397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshandlung - Herstellungsanspruch - Beamtenrecht

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84
    An diesen Voraussetzungen fehlt es schon deshalb, weil die vollständige Rückzahlung bzw. Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge keine "an sich zulässige Amtshandlung" ist, wie der Senat im Urteil vom 18. August 1983 (BSGE 55, 261 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27) bereits entschieden hat.
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84
    Die vom LSG ausgesprochene Verurteilung der Beklagten kann nach alledem keinen Bestand haben; dies gilt auch für die ohne Hauptanspruch gegenstandslose Zinsverpflichtung (vgl. dazu im übrigen BSGE 55, 40).
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84
    Ein Herstellungsanspruch besteht, wenn ein Leistungsträger Pflichten aus einem sozialrechtlichen Verhältnis verletzt und dadurch einen Schaden bewirkt, den er durch eine - gesetzlich zulässige - Amtshandlung ausgleichen kann (BSGE 52, 145, 147 ff. = SozR 1200 § 14 Nr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 65/91

    Arbeitslosenunterstützung - Aufenthalt - Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit -

    Rechtswirdrig ist die mit dem Herstellungsanspruch angestrebte Handlung oder Unterlassung eines Versicherungsträgers nur, wenn sie "ihrer Art nach" in der Rechtsordnung nicht vorgesehen ist (BSGE 55, 261 ff; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 21; vgl auch: Ladage aaO, 55).
  • LSG Bayern, 19.02.2009 - L 18 R 576/06

    Altersruhegeld - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung nach dem SGB 6 -

    Abgesehen davon, dass nach dem vom Kläger Vorgetragenen keine Pflichtverletzung der Beklagten erkennbar ist, weil der Rentenbeginn gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 SGB VI gesetzlich festgelegt ist, scheitert die Anwendung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs im vorliegenden Fall schon daran, dass dieser nur auf eine rechtmäßige Amtshandlung gerichtet sein kann (BSG vom 18.08.1983, BSGE 55, 261; vom 15.10.1985, SozR 1200 § 14 Nr. 21).
  • LSG Sachsen, 31.07.2008 - L 3 AS 139/07

    Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen an die private Kranken- und

    Die angestrebte Herstellung des Rechtsfolgezustandes muss durch ein Verwaltungshandeln erfolgen können, das seiner Art, Bezeichnung, Struktur und Inhalt nach im Gesetz vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 39/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 21 S. 53).
  • LSG Sachsen, 29.11.2007 - L 3 AL 125/06

    Anspruch eines Existenzgründers auf Feststellung von Zeiten gemeldeter

    Sollte hingegen die Mitteilung im Schreiben vom 27. September 2004 zutreffend, hingegen erst die Mitteilung im Schreiben vom 15. Dezember 2004, der Kläger sei nur arbeitsuchend gewesen, unzutreffend gewesen sein, wäre ein sozialer Herstellungsanspruch nur dann gegeben, wenn die angestrebte Herstellung eines bestimmten Rechtsfolgezustandes durch ein Verwaltungshandeln erfolgen kann, das nach Art, Bezeichnung, Struktur und Inhalt im Gesetz vorgesehen ist (BSG, Urteile vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 39/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 21, und vom 18. August 1983 - 11 RA 60/82 - SozR 2200 § 1303 Nr. 27 S 80/81).
  • LSG Bayern, 23.04.2008 - L 13 R 9/08

    Anspruch auf Regelaltersrente und auf eine vorzeitige Altersrente für Frauen als

    Die Anwendung anderen als des nach § 300 Abs. 1 SGB VI anzuwendenden Rechts könnte zwar eine ihrer Art nach zulässige Amtshandlung sein (vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nr. 24, wo dies für die Erstattung unwirtschaftlicher Beiträge bejaht wurde, da das SGB für verschiedene Fallgestaltungen die Erstattung von Beiträgen vorsieht; anders der 11. Senat in SozR 1200 § 14 Nr. 21), denn das SGB sieht bereits in § 300 SGB VI selbst Ausnahmefälle vor, in denen abweichend vom Grundsatz des § 300 Abs. 1 SGB VI aufgehobene oder ersetzte Vorschriften des SGB VI auch nach dem Zeitpunkt ihrer Aufhebung Anwendung finden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.1997 - L 11 Ka 111/96

    Wirksamkeit der Entscheidung über die Zulassung zur vertragsärztlichen

    Der Herstellungsanspruch kann deswegen nicht Grundlage für ein Begehren auf Herstellung eines Zustandes sein, der im Gesetz nicht vorgesehen ist (Senatsurteil vom 9.4.1986 -L 11 Kr 59/84-; BSG vom 15.10.1985 - 11a RA 39/84 - in Breithaupt 1986, 398).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 4 KR 56/12
    Durch den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch soll letztlich nur der Zustand hergestellt werden, der bei pflichtgemäßem Verhalten des Versicherungsträgers eingetreten wäre (BSG vom 15. Oktober 1985, 11a RA 39/84).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2000 - L 12 Al 2455/99

    Verfassungsmäßigkeit der Bemessung von Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach

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  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 14/00
    Als Anspruchsgrundlage kommt ein Herstellungsanspruch dann in Betracht, wenn ein Leistungsträger Pflichten aus einem sozialrechtlichen Verhältnis verletzt und dadurch einen Schaden bewirkt, den er durch eine gesetzlich zulässige Amtshandlung ausgleichen kann (vgl BSG-Urteil vom 15. Oktober 1985, Az: 11a RA 39/84; BSGE 52, 145, 147 ff).
  • BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Vorliegend kann zwar angenommen werden, daß der Kläger, da er den Anspruch auf Umbuchung bzw. Rückzahlung von Beiträgen nicht mehr verfolgt, eine zulässige Amtshandlung verlangt (s hierzu BSGE 55, 261 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27; SozR 1200 § 14 Nr. 21; SozR 1200 § 13 Nr. 2).
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